Gemeinsam für ein Ziel!

Veröffentlicht von bpursche am

Schützen wir das Internet der Freiheit. Aber wie? Gemeinsam mit der Organisation „Projekt Neuanfang“ setzen wir uns gegen Artikel 11, 12 und 13/17 der Urheberrechtsreform der EU ein: Das schöne jeder kann mitmachen! Aber was bedeutet die Urheberrechtsreform eigentlich?

Artikel 11:

Leistungsschutzrecht, gibt es schon seit 2013 in Deutschland und hat bisher nicht funktioniert. Dabei handelt es sich um eine Abgabe die Seiten wie Google, Yahoo und Co. an Verleger zahlen müssen. Die Abgabe muss bezahlt werden da viele Nutzer bei z.B. Google News nur die Vorschau lesen aber nicht auf den Artikel und somit nicht auf die Website des Verlegers klicken, dadurch kann der Verleger kein Geld verdienen. Problem der ganzen Sache: Die Verleger verdienen schon jetzt nichts am Leistungsschutzrecht, weil Google durch seine Monopolstellung bei Geldforderungen der Verleger seine News Seite abschaltet. Deshalb haben deutsche Verlage Google eine Ausnahme Genehmigungen erteilt. Wie soll das ganze also problemlos in Europa funktionieren?

Artikel 12:

Vergütungssystem für Urheber: Für mich stellt Artikel 12 einen Widerspruch zu Artikel 11 dar, denn die Autoren müssen (für Ihr geistiges Eigentum) einen Teil Ihres Einkommens mit den Verlegern teilen. Was ich dabei nicht verstehen kann: die sowieso schon ärmeren Autoren müssen somit Abgaben an den schon eher reicheren Verlegern zahlen.

Artikel 13/17:

Uploadfilter: Internetanbieter wie Facebook, Twitter, Instagram usw. haften für die hochgeladenen Inhalte Ihrer Nutzer. Das heißt bevor ein Nutzer Inhalte hochlädt muss das Copyright geklärt werden, können die Anbieter den Urheber des Inhalts nicht herausfinden, darf der Inhalt nicht hochgeladen werden. Anbieter von sozialen Medien müssen somit auf einen Upload-Filter setzen, also ein Algorithmus, der entscheiden muss, was erlaubt ist und was hingegen nicht erlaubt ist. Bei Umsetzung dieses Artikels bedeutet das für uns alle: keine Memes, Satire oder künstlerische Freiheiten mehr im Internet. Artikel 13/17 stellt für mich eine neue Art der Zensur dar.

Sollten die Urheberrechtsform ohne Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, bedeutet das sich CDU/CSU und SPD Ihren Beschlüssen im Koalitionsvertrag vollkommen Widersprechen. Sie haben sich somit nicht an Ihr Wort gehalten und unglaubwürdig gemacht.

Ich sehe in den Artikeln 11 bis 13 (Urheberrechtsreform EU) einen Widerspruch zu unserem Grundgesetz mit Artikel 5, dem Artikel der Meinungsfreiheit. Für mich ist die Urheberrechtsreform deshalb auch, in aktueller Form, verfassungswidrig. Durch die Erschaffung von Upload-Filtern schaffen wir Mauern und Grenzen in einer Form, die für mich nicht tragbar sind. Also lassen wir es nicht erst zum Mauerbau kommen! #EinfachMachen

Mehr zum Projekt unter: https://projekt-neuanfang.blogspot.com

Vielen Dank an Steve Unger und sein Team vom Projekt Neuanfang

Demo in Dresden bei welcher ich dabei war: